Antwortdatum: 30.10.2024
Das Recht auf Akteneinsicht ist im Patientenrechtegesetz verankert. Der Patient darf seine Unterlagen einsehen und Kopien erhalten, außer es gibt schwerwiegende therapeutische Gründe gegen eine vollständige Einsicht. Verweigert der Arzt dies grundlos, kann der Patient gerichtlich vorgehen oder sich an die Ärztekammer wenden.