Antwortdatum: 06.11.2024
Das ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden (Ausdehnung auf zehn möglich, wenn im Durchschnitt acht nicht überschritten werden). Nacht- und Schichtarbeit sind nur unter definierten Vorgaben erlaubt, Pausen- und Ruhezeiten vorgeschrieben. Unternehmen können Gleitzeitmodelle einführen, müssen jedoch die Höchstgrenzen und Dokumentationspflichten beachten.