Antwortdatum: 04.12.2024
Arbeitnehmerähnliche Verträge für Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und müssen mit Jugendarbeitsschutzvorschriften vereinbar sein. Vollwertige Profiverträge sind meist ab 16 oder 18 üblich. FIFA- und DFB-Regeln begrenzen Transfer von Minderjährigen (z.B. International Transfer). Vor Volljährigkeit sind nur bestimmte Ausbildungsverträge oder Jugendförderverträge möglich, teils mit nationalen Ausnahmeregeln.