Antwortdatum: 17.11.2024
Wenn das Rind z.B. in Frankreich geboren, in Deutschland gemästet und geschlachtet wurde, gelten Kennzeichnungspflichten. 'Herkunft Deutschland' darf man nur sagen, wenn das Tier dort geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Ansonsten wäre es irreführend. Der Gast erwartet bei 'Rindfleisch aus Deutschland' eine vollständige Herkunft. Falsche Angaben verstoßen gegen das Täuschungsverbot.