Antwortdatum: 08.11.2024
In der Regel sind fiskalische Maßnahmen dem Staat vorbehalten. Ein Schiedsgericht prüft nur, ob die Steuer gegen die Zusicherung 'keine Enteignung ohne Entschädigung' verstößt und ob Diskriminierung vorliegt. Eine normale Steuererhöhung ist kein Verstoß. Nur wenn die Steuer faktisch einer Enteignung gleichkommt oder speziell ausländische Investoren diskriminiert, kann das Schiedsgericht eingreifen.