Antwortdatum: 12.12.2024
Zwangsschiedsklauseln, wie sie in Statuten von FIFA oder IOC verankert sind, gelten als wirksam, wenn der Athlet frei dem Verband beigetreten ist und die Klausel nicht gegen Grundrechte verstößt. Gerichte in der Schweiz oder Deutschland haben CAS-Klauseln mehrfach bestätigt, solange Fairness und Unabhängigkeit des Schiedsgerichts gewährleistet sind. Dennoch gibt es Kritik, dass Athleten faktisch keinen Ausweichort haben.