Antwortdatum: 11.11.2024
Wer Verbraucherinsolvenz beantragt, stellt gleichzeitig oder später den Antrag auf Restschuldbefreiung. Das Formular für die Privatinsolvenz enthält die entsprechende Erklärung. Das Gericht prüft, ob Versagungsgründe vorliegen. Bei erfolgreicher Durchführung des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung am Ende erteilt.