Antwortdatum: 21.11.2024
Ob ein vorab absolviertes Praktikum anerkannt wird, hängt von den Vorgaben in der Praktikumsordnung des jeweiligen Studiengangs ab. Häufig verlangen Hochschulen, dass das Praktikum einen bestimmten Umfang, Bezug zum Lehramt und eine enge Betreuung durch eine Schule aufweist. Es ist wichtig, eine Bescheinigung über Tätigkeiten und Dauer zu haben. Einige Universitäten verlangen zudem Lernberichte oder eine Begutachtung durch die Schule. Sie sollten sich an das Praktikums- oder Prüfungsamt wenden, um die Anerkennung verbindlich zu klären. Ohne offizielle Bestätigung müssen Sie das Pflichtpraktikum ggf. nachholen.