Antwortdatum: 17.01.2025
Ja, Staaten können ihre Regulierung fortentwickeln. Der 'Right to regulate' ist in vielen Abkommen anerkannt. Solange dies nicht diskriminierend oder willkürlich geschieht, haben Investoren normalerweise keinen Entschädigungsanspruch. Einzig, wenn die Maßnahme einer indirekten Enteignung gleichkommt, könnten sie klagen. Aber reine Kostensteigerungen sind oft kein Entschädigungsgrund.