Antwortdatum: 24.11.2024
Ja, in vielen BITs oder Währungsunionen gibt es Ausnahmeklauseln zur Finanzstabilität. Kurzzeitige Kapitalkontrollen in einer Krise können zulässig sein, sofern sie nicht diskriminierend oder unverhältnismäßig sind. Der Staat muss belegen, dass diese Maßnahme notwendig ist, um eine akute Finanzkrise abzuwenden. Ein genereller Entschädigungsanspruch entsteht nicht automatisch, solange die Maßnahme verhältnismäßig ist.