Antwortdatum: 24.12.2024
Staaten dürfen regulieren, um legitime Ziele (Umweltschutz, Gesundheit) zu erreichen. Eine bloße Wertminderung einer Investition durch neue Vorschriften gilt nicht zwingend als enteignungsgleich. Ob eine 'indirekte Enteignung' vorliegt, beurteilt sich nach Intensität und Ausmaß. In der Regel kann ein Staat ohne Entschädigung entsprechende Gesetze erlassen, wenn sie verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind.