Antwortdatum: 10.01.2025
Ja, das Testament entfaltet Wirkung erst mit dem Tod. Der Betreuer handelt nur zu Lebzeiten. Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuung kann nicht die Erbfolge regeln. Somit kann das Testament den Betreuer nicht 'überstimmen'. Es bestimmt erst ab Tod, was geschieht. Vorher kann der Betreuer, wenn er befugt ist, Vermögen veräußern, sofern das im Sinn des Betreuten ist, doch testamentarische Verfügungen gelten erst postmortal.