Antwortdatum: 04.11.2024
Requisiten können Kulturgut sein, wenn sie historischen oder künstlerischen Wert besitzen. Ob man sie als Kunstobjekte einstuft, hängt vom konkreten Wert und Alter ab. Der Verkauf ist grundsätzlich möglich, außer es greift eine Denkmalschutz- oder Kulturgutschutzbestimmung. Manchmal sind Requisiten im Eigentum des Theaters und können veräußert werden, sofern keine Förderauflagen entgegenstehen.