Antwortdatum: 25.12.2024
Ja, man kann versuchen, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung abzuschließen. Man verhandelt mit jedem Gläubiger, um Raten, Stundungen oder Teilverzichte zu vereinbaren. Gelingt eine 100%ige Zustimmung, spart man sich das Insolvenzverfahren. Kommt die Einigung nicht zustande, kann man das Scheitern bescheinigen lassen und dann die Verbraucherinsolvenz einleiten.