Antwortdatum: 13.01.2025
Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Vermieter nach § 573 BGB kündigen, wenn er ein 'berechtigtes Interesse' hat. Eigenbedarf ist einer der anerkannten Gründe, sofern er selbst oder Angehörige die Wohnung benötigen. Er muss dies klar begründen und Kündigungsfristen einhalten. Missbrauchliche Eigenbedarfskündigungen sind unzulässig und können angefochten werden.