Antwortdatum: 14.01.2025
Ja, auch mit unbefristetem Titel kann man ausgewiesen werden, wenn ein schwerwiegendes öffentliches Interesse besteht (z.B. schwere Straftaten, Gefährdung der Sicherheit). Das Ausländeramt wägt zwischen Integrationsgrad und Schwere der Tat. Dann kann man seinen Aufenthaltstitel verlieren und abgeschoben werden. Rechtsmittel gegen Ausweisungsverfügung sind möglich.