Vor 2 Jahren habe ich die Genehmigung bekommen, aber noch nicht gebaut. Gilt sie noch?
Website-Administration
20.11.2024
Antwortdatum: 20.11.2024
Oft haben Baugenehmigungen eine Befristung (z.B. 3 Jahre), die landesrechtlich geregelt ist. Beginnt man nicht innerhalb dieser Frist mit dem Bau, erlischt die Genehmigung. Man kann Verlängerung beantragen, bevor die Frist abläuft. Ist sie bereits abgelaufen, muss man neu beantragen.
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