Antwortdatum: 18.11.2024
Für große Anlagen mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko (z.B. Chemieparks) kann die Behörde eine Werkfeuerwehr anordnen (§ 12 FSHG in einigen Bundesländern). Dann muss der Betrieb eine eigene Feuerwehr aufbauen, ausstatten und schulen. Das Brandschutzkonzept wird Teil der Genehmigung nach BImSchG. Kleinere Betriebe stellen meist nur Brandschutzhelfer, während die öffentliche Feuerwehr zuständig ist.