Antwortdatum: 12.12.2024
Ja, wenn ein Trainer oder Funktionär andere rassistisch beleidigt, verstößt er gegen die Vereinszwecke und kann ausgeschlossen werden. Betroffene Mitglieder können sich an den Vereinsvorstand oder die Schieds-/Ehrenordnung wenden. Zivilrechtlich könnte man Unterlassungsklage oder Schadensersatz bei Rufschädigung anstrengen. Auch das AGG kann greifen, wenn es um den Zugang zu Vereinsangeboten geht.