Antwortdatum: 27.12.2024
Solange das Erschließungsprojekt formal nicht 'abgerechnet' und abgeschlossen ist, kann die Gemeinde noch Erschließungsbeiträge festsetzen oder korrigieren. Es gibt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Fertigstellung. Wird diese Frist nicht überschritten, kann nachträglich ein endgültiger Bescheid mit höheren Kosten ergehen, sofern die Berechnungsgrundlagen sich geändert haben.