Antwortdatum: 31.10.2024
Plattformbetreiber haften, wenn sie vorsätzlich manipulieren oder bei Kenntnis von Fälschungen nicht einschreiten. Irreführende Darstellung kann als unlautere geschäftliche Handlung gewertet werden. Zudem kann es ein Problem sein, wenn manch ein Anbieter bezahlt, damit negative Bewertungen verschwinden. Hier drohen Abmahnungen, da Verbraucher in die Irre geführt werden. Ob die Plattform selbst als Mitbewerber handelt, ist eine andere Frage; oft geht es um verbraucherschutzrechtliche Aspekte.