Antwortdatum: 04.01.2025
Theoretisch ja, Abschiebung ist nicht automatisch ausgeschlossen. Praktisch kann bei gesundheitlichen Risiken oder ärztlichem Attest eine Abschiebung aufgeschoben werden (Duldung aus medizinischen Gründen). Unmittelbar vor oder nach der Geburt wird oft nicht abgeschoben. Die Behörde prüft, ob ein unzumutbares Risiko bestünde. Ein generelles Verbot bei Schwangerschaft gibt es nicht.