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Kann eine vorläufige Unterlassungsverfügung im Markenrecht erwirkt werden?

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Frage vom Besucher

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02.11.2024

Ich sehe meinen Markennamen durch jemanden verletzt, der ähnliche Ware anbietet. Kann ich sofortige gerichtliche Maßnahmen ohne langes Verfahren erwirken?

Website-Administration 07.11.2024
Antwortdatum: 07.11.2024

Ja, wenn eine Eilsituation besteht (z. B. irreparable Schäden für Ihre Marke), können Sie beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um die weitere Benutzung der Marke vorläufig zu stoppen. Sie müssen eine hohe Dringlichkeit nachweisen und glaubhaft machen, dass die Verletzung tatsächlich vorliegt. Erteilt das Gericht die Verfügung, darf der Verletzer die Marke sofort nicht weiter nutzen, bis eine Hauptsacheentscheidung erfolgt.

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