Antwortdatum: 22.11.2024
Der Verleger kann nicht originärer Urheber werden, da das Urheberrecht nur die natürliche Person (oder Kollektiv von Urhebern) betrifft. Er kann lediglich Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Eine Klausel, die den Verleger als Urheber einsetzt, wäre unwirksam. Das deutsche Urheberrecht lässt keine völlige Übertragung zu.