Kann es im Verlagsvertrag eine Klausel geben, dass der Verleger originäres Urheberrecht erhält?
Kann es im Verlagsvertrag eine Klausel geben, dass der Verleger originäres Urheberrecht erhält?
keine Antworten
Frage vom Besucher
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18.11.2024
In Deutschland doch unzulässig, oder?
Website-Administration
22.11.2024
Antwortdatum: 22.11.2024
Der Verleger kann nicht originärer Urheber werden, da das Urheberrecht nur die natürliche Person (oder Kollektiv von Urhebern) betrifft. Er kann lediglich Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Eine Klausel, die den Verleger als Urheber einsetzt, wäre unwirksam. Das deutsche Urheberrecht lässt keine völlige Übertragung zu.
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