Antwortdatum: 31.10.2024
Kroatien hat 2013 der EU beigetreten. Übergangsfristen für Arbeitsmarktzugang bestanden, sind aber inzwischen ausgelaufen. Mittlerweile haben kroatische Staatsbürger uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis, nur Freizügigkeitsrecht. Also kann man frei arbeiten, sich anmelden und braucht keinen Aufenthaltstitel mehr.