Kann ich als Erbe eines Mieters das Mietverhältnis kündigen? - Anwalte-de.com
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Kann ich als Erbe eines Mieters das Mietverhältnis kündigen?

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Frage vom Besucher

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12.11.2024

Mein Vater ist verstorben, ich bin Erbe, will die Wohnung nicht übernehmen.

Website-Administration 16.11.2024
Antwortdatum: 16.11.2024

Der Erbe tritt gesetzlich in den Mietvertrag ein. Er kann das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist kündigen. Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Person des Mieters wesentlich ist. Will man die Wohnung nicht nutzen, sollte man zeitnah kündigen und dem Vermieter den Tod des Mieters mitteilen. Sonst läuft das Mietverhältnis weiter zu Lasten der Erbengemeinschaft.

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