Antwortdatum: 13.12.2024
Man kann einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn man genügend finanzielle Mittel und Krankenversicherung nachweist, sodass man nicht dem Sozialstaat zur Last fällt. Das fällt z.B. unter § 7 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für sonstige Zwecke) oder § 21 (Selbständigkeit) je nach Fall. Man muss darlegen, warum man in DE leben möchte und wie man sich versorgt.