Antwortdatum: 25.10.2024
Bauliche Veränderungen, die das gemeinschaftliche Eigentum oder die Statik tangieren, benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Nur reine Maßnahmen im Sondereigentum, die keinerlei Einfluss auf Gemeinschaftsteile haben, darf man allein entscheiden. Ein Abriss einer tragenden Wand betrifft meist das Gemeinschaftseigentum (Statik), weshalb ein Beschluss nötig wäre.