Antwortdatum: 31.10.2024
Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer regeln, ob und wie ein Zaun oder eine Einfriedung zulässig ist. Oft ist eine ortsübliche Einfriedung bis zu einer gewissen Höhe (z.B. 1,20 m oder 1,50 m) gestattet. Für höhere Zäune oder Sichtschutzwände braucht man teils Zustimmung oder hält Abstandsflächen ein. Man sollte vorher das Landesseitige Nachbarrecht checken.