Antwortdatum: 30.11.2024
Als Inhaber Ihres Geschäfts haben Sie das Hausrecht und dürfen grundsätzlich Personen ein Hausverbot erteilen, wenn Sie befürchten, dass sie Straftaten begehen oder Ihr Hausfrieden gestört wird. Dazu ist kein abgeschlossenes Gerichtsverfahren notwendig. Eine formlose schriftliche oder mündliche Erklärung des Hausverbots reicht. Allerdings sollten Sie sorgfältig sein und sich nicht auf bloße Vermutungen stützen, um sich nicht dem Vorwurf willkürlichen Handelns auszusetzen. Wenn der Betroffene das Hausverbot ignoriert, können Sie die Polizei hinzuziehen oder eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erstatten.