Kann ich beim Arbeitslosengeld I Auswanderung planen? - Anwalte-de.com

Kann ich beim Arbeitslosengeld I Auswanderung planen?

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Frage vom Besucher

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03.01.2025

Oder verliere ich dann meinen Anspruch?

Website-Administration 05.01.2025
Antwortdatum: 05.01.2025

Während des Bezugs von ALG I muss man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wer auswandert, steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und verliert den Anspruch. Bei kurzfristigem Auslandsaufenthalt kann man die Agentur für Arbeit informieren, aber dauerhaftes Wegziehen beendet in der Regel den Bezug. In der EU kann man ALG I für eine gewisse Zeit 'exportieren', wenn man im Ausland Arbeit sucht, muss aber formal Schritte einhalten.

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