Antwortdatum: 08.01.2025
Wer bewusst Einzelleistungen getrennt bucht, genießt nicht automatisch den Pauschalreiseschutz. Man kann zwar Ansprüche gegen jede Leistung einzeln geltend machen (z.B. Flugprobleme nach Fluggastrechten, Hotelmängel nach Beherbergungsvertrag), aber kein umfassendes Pauschalreiseset. Nur wenn die Leistungen über ein Buchungsportal als ein Paket fungieren, könnte es als verbundene Reiseleistung oder Pauschalreise gelten.