Antwortdatum: 04.12.2024
Im Frachtrecht hat der Empfänger nach § 421 HGB Anrechte, Ansprüche gegen den Frachtführer geltend zu machen, sobald er das Gut beansprucht. Beim internationalen Straßentransport (CMR) sieht Art. 13 vor, dass der Empfänger den Frachtführer auf Ablieferung verklagen kann. Bei Schaden kann er ebenfalls haftungsrechtliche Schritte einleiten, wenn er Rechtsnachfolger des Absenders ist oder ihm die Ansprüche abgetreten wurden. Das vermeidet Umwege über den Spediteur.