Es ist kein Bebauungsplan da, das Areal ist ländlich.
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09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025
Im sog. Außenbereich ist Bauen nur eingeschränkt möglich (privilegierte Vorhaben wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder bebaute Splittersiedlungen). Normale Wohnnutzung ist meist unzulässig. Man kann Ausnahmen beantragen, aber die Hürden sind hoch. Ob das Vorhaben privilegiert ist, prüft die Baugenehmigungsbehörde anhand § 35 BauGB.
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