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Kann ich eine Zeugnisberichtigung verlangen, wenn es falsch formuliert ist?

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Frage vom Besucher

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22.11.2024

Mein Arbeitszeugnis ist voll von ungenauen Formulierungen, die ich als negativ empfinde. Es heißt zum Beispiel oft ‚war bemüht‘. Dürfen solche Codes verwendet werden und habe ich das Recht, eine Änderung zu verlangen, wenn ich die Aussagen für ungerecht oder falsch halte?

Website-Administration 23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis. Codes wie 'war bemüht' werden meist als negativ verstanden. Wenn das Zeugnis inhaltliche Fehler enthält oder verdeckt negative Formulierungen, können Sie eine Berichtigung verlangen. Notfalls kann der Streit vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur objektive und zutreffende Aussagen zu treffen. Bleiben Sie sachlich und konkretisieren Sie, was falsch ist. Weisen Sie nach Möglichkeit Ihre tatsächlichen Leistungen nach, um eine Korrektur zu erreichen.

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