Antwortdatum: 08.01.2025
Altknechtverträge sind historische Arbeits- und Versorgungsvereinbarungen, die oft komplexe Rechte beinhalten. Eine Kündigung ist nicht ohne Weiteres möglich, da das Mietrecht, das Arbeitsrecht und ggf. auch das landwirtschaftliche Gewohnheitsrecht greifen können. Prüfen Sie zunächst, ob ein schriftlicher Vertrag existiert und welche Kündigungsfristen vereinbart wurden. Eine einvernehmliche Aufhebung ist meist einfacher als ein einseitiger Schritt. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt die rechtlichen Rahmenbedingungen klären, um unnötige Konflikte zu vermeiden.