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Kann ich einen Ersatzreisenden benennen, wenn ich selbst nicht kann?

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Frage vom Besucher

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07.11.2024

Manche Veranstalter erlauben es, dass ich jemanden an meine Stelle schicke. Ist das gesetzlich verankert?

Website-Administration 09.11.2024
Antwortdatum: 09.11.2024

Ja, nach § 651e BGB kann ein Reisender einen Dritten benennen, der an seiner Stelle die Reise antritt, sofern dieser die vertraglichen Anforderungen erfüllt (z.B. nötige Visa). Der Veranstalter darf nur widersprechen, wenn sachliche Gründe vorliegen. Er kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen, aber einen hohen Preisaufschlag darf er nicht ohne Weiteres erheben.

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