Antwortdatum: 27.12.2024
Ja, das geht über Vermächtnisse. Du setzt die Kinder als Erben ein und fügst hinzu: 'Ich vermache meinem Freund X das Gemälde.' So bleibt der Gegenstand nicht in der Erbmasse, sondern X kann es herausverlangen. Wichtig ist, dass eindeutig definiert wird, welcher Gegenstand an wen geht, damit das Erbe eindeutig bleibt und die Erben wissen, welchen Anspruch der Vermächtnisnehmer hat.