Antwortdatum: 05.12.2024
Ja, wenn man einzelne Stellen unleserlich macht, kann das ein Teilwiderruf sein. Das muss aber eindeutig erkennbar sein, was gestrichen wurde. Sonst entstehen Interpretationsprobleme. Sicherer ist es, ein neues Testament zu verfassen oder sauber zu erklären: 'Ich widerrufe folgende Passage ...'. Stückweises Schwärzen kann zu Unklarheiten führen, ob eine versehentliche Unleserlichkeit passiert oder ein Widerruf gewünscht war.