Antwortdatum: 24.12.2024
Das Hausrecht ermöglicht Museen, Fotografierverbote durchzusetzen. Ist das Kunstwerk noch urheberrechtlich geschützt, kann der Fotograf die Abbildungsrechte verletzen, wenn er die Fotos kommerziell nutzt. Selbst bei gemeinfreien Werken kann das Museum über sein Hausrecht das Fotografieren einschränken. Eine Publikation oder Weiterverwendung kann untersagt werden, wenn es gegen die Besucherordnung verstößt.