Antwortdatum: 24.10.2024
Ja, gegen jeden ablehnenden oder fehlerhaften Sozialleistungsbescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Das Verfahren ist schriftlich bei der Behörde (z.B. Krankenkasse) einzureichen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, erhält man einen Widerspruchsbescheid. Danach kann man binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Verfahren ist für Kläger kostenfrei.