Antwortdatum: 03.11.2024
Jeder darf zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden, egal ob Anwalt, Notar, Freund oder Familienmitglied. Häufig wählt man eine neutrale, erfahrene Person, z.B. einen Anwalt, der objektiv den Nachlass abwickelt. Wichtig ist, dass die Person die Aufgabe annimmt und kompetent ist. Man kann eine Vergütung oder Stundensatz definieren, damit kein Streit über die Kosten entsteht.