Antwortdatum: 14.01.2025
Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels hängt nicht direkt von der Gültigkeit des Passes ab, aber man ist verpflichtet, einen gültigen Pass oder Passersatz zu haben. Man muss den Pass rechtzeitig verlängern oder einen neuen beantragen. Wenn über längere Zeit kein gültiges Reisedokument vorliegt, kann die Behörde Konsequenzen ziehen oder das Verlängern des Titels verweigern.