Antwortdatum: 07.11.2024
Sie können Ihre Elternzeit nach dem BEEG in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Wenn Sie zunächst nur ein Jahr beantragt haben, können Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Diese Zustimmung kann er aber nur in Ausnahmefällen verweigern. Wichtig ist, dass Sie die Verlängerung rechtzeitig, in der Regel sieben Wochen vor Ablauf der laufenden Elternzeit, schriftlich beantragen. Stimmen Sie alles frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sollten Probleme auftreten, können Sie sich bei Streitigkeiten an das Arbeitsgericht wenden oder einen Anwalt konsultieren.