Antwortdatum: 02.12.2024
Die Teilnahme weiterer Personen bedarf der Zustimmung. Gerade bei Kleinkindern muss die Unterkunft tauglich sein (Betten, Platz, ggf. Kinderpreis). Der Veranstalter darf beschränken oder Aufschläge verlangen. Ein eigenmächtiges Mitbringen ist unzulässig, da der Vertrag nur auf die angegebene Personenzahl ausgelegt ist. Im Zweifel vorher klären, ob das Kind angemeldet werden kann.