Antwortdatum: 23.12.2024
Lebensversicherungssummen gehen laut Vertrag an den Bezugsberechtigten, das fällt nicht in den Nachlass. Ein Testament kann daran nichts ändern, wenn bereits ein unwiderrufliches Bezugsrecht vorliegt. Will man es ändern, muss man die Versicherungsmodalitäten anpassen und ggf. den Bezugsberechtigten wechseln. Im Testament kann man nur Vermögensgegenstände vererben, die in den Nachlass fallen.