Antwortdatum: 26.12.2024
Ja, es gibt eine separate Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 zu Rechten von Fahrgästen im See- und Binnenschiffsverkehr. Sie gewährt Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder unzugänglichen Häfen, analog zu Flug- oder Bahnrechten. Bei Kreuzfahrten kann zudem das Pauschalreiserecht anwendbar sein. Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 bezieht sich nur auf Flugverkehr, nicht Schiffsreisen.