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Kann ich mich gegen unerwünschte Werbeanrufe von Banken wehren?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Meine Bank ruft mich manchmal an, um mir zusätzliche Produkte wie Versicherungen oder Finanzierungen anzubieten. Ich finde das lästig und möchte diese Anrufe nicht mehr erhalten. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um mich dagegen zur Wehr zu setzen, und darf die Bank das überhaupt?

Website-Administration 28.10.2024
Antwortdatum: 28.10.2024

Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind Werbeanrufe untersagt (gemäß UWG und Datenschutzrecht). Wenn Sie diese Anrufe nicht wünschen, können Sie das Ihrer Bank schriftlich mitteilen und Ihre Einwilligung zur telefonischen Werbung widerrufen. Tun sie es dennoch weiterhin, verstoßen sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Beschweren Sie sich dann bei der zuständigen Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur, die Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen kann. Auch eine Abmahnung oder ein Unterlassungsverfahren kann eingeleitet werden, wenn die Belästigung anhält.

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