Antwortdatum: 28.12.2024
YouTube-Lizenzen decken nicht die öffentliche Wiedergabe im Veranstaltungsumfeld ab. Die Einräumung bezieht sich meist nur auf private Streamingnutzung. Bei öffentlichen Veranstaltungen besteht GEMA-Meldepflicht. Sonst liegt eine öffentliche Musiknutzung vor, für die YouTube keine separate Freigabe erteilt. Fazit: Sie müssen sich selbst mit GEMA in Verbindung setzen und entsprechende Tarife bezahlen, auch wenn die Musik von YouTube stammt.