Antwortdatum: 10.11.2024
Grundsätzlich gilt in der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz nach dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Eine Kündigung ist in dieser Phase nur in sehr seltenen Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich, etwa bei einer Betriebsstilllegung. Sollten Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Oft wird in solchen Fällen geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag auf Elternzeit fristgerecht und formal korrekt gestellt wurde, damit der Schutz greift.